Als Halter eines Kfz sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

Sei dem 5. April 1965 ist jeder Halter eines inländischen Kfz zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Kommt es zum Schadensfall werden dem Geschädigten die Ersatzleistungen garantiert. Somit wird gewährleistet, dass weder der Verursacher noch der Geschädigte vor dem finanziellen Ruin stehen.

Denn vor einem Unfall, ob nun verschuldet oder unverschuldet, ist niemand gefeit.

 

nach obenWer und was ist durch die Kfz-Haftpflicht versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer oder Fahrer sind gegen berechtigte und unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter durch diese Versicherung abgesichert.
  • Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Benutzung des versicherten PKW entstehen. Die Höchstsumme, bis zu der geleistet wird, ist vertraglich festgelegt. Kosten, die aus der Abwehr unberechtigter Ansprüche erwachsen, werden ebenfalls übernommen.
  • Wählen Sie eine ausreichende Deckungssumme. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden und 8 Mio EUR für Personenschäden.
  • Versicherungsschutz besteht europaweit.
  • Damit auch die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgesichert sind, sollten Sie außerdem eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
  • Kommt es zu einem Starfverfahren oder einer Nebenklage, werden diese Kosten nicht durch die Haftpflicht ersetzt.
 

nach obenWichtig

  • Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monats zu zahlen.
  • Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigung anerkennt.
  • Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständgien Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.
 

nach obenWas ist wichtig zur Beitragsberechnung?

Der Beitragsberechnung liegen bestimmte Gefahrenmerkmale zu Grunde:

  • Art des Fahrzeuges (PKW, LKW, Motorrad, Oldtimer, ...)
  • die Motorstärke (in PS, KW)
  • und der Verwendungszweck des Kfz

... und Gefahrenmerkmale, die sich an der Person orientieren:

  • Wohnort ...
  • Beruf - für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten günstigere Tarife
  • SF-Klasse, diese richten sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre
  • seit wann man im Besitz des Führerschein ist ... und vieles mehr
 

nach obenWenn sich ein Unfall ereignet, der im unmittelbaren Zusammenhang:

  • mit dem Be- und Entladen
  • mit dem Lenken
  • mit dem Benutzen
  • mit dem Abstellen des versicherten Kfz steht.
 

nach obenMit welchen Beitragsnachlässen können Sie rechnen

Die meisten Nachlässe bekommt man auf Rabatte. Beachten Sie auf jeden Fall: Wenn Sie Rabatte nutzen, müssen die Bedingungen durch Sie erfüllt werden.

Die wichtigsten Rabatte, die Versicherungsgesellschaften bieten, sind:

  • Der Wenigfahrerrabatt - wenn Sie eine vertraglich festgelegte Kilometerlaufleistung im Jahr nicht überschreiten.
  • Garagenrabatt - wenn Sie eine abschließbare Garage besitzen oder wenn ein Carport oder Wohneigentum vorhanden ist.
  • Fahrerrabatt - wird gewährt, wenn nur Sie bzw. Ihr Lebenspartner mit dem versicherten PKW fahren.
  • Erstbesitzerrabatt - wenn Sie ihr Fahrzeug als Neufahrzeug gekauft haben. Bestimmend ist dabei, dass Datum der Erstzulassung des Autos auf den Versicherungsnehmer.
  • Gesellschaften geben auch Rabatte für bestimmte Berufsgruppen (Landwirtschaft, Beamte, ...), auf das Fahrzeugalter, Alter der Fahrer, die mit dem versicherten PKW fahren, Lady-Tarife, ...
Tarife unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft erheblich und neue Rabatte und Angebote machen die Tariflandschaft in der Autoversicherung beinahe undurchschaubar.